Preise
Rügenhaus-Polchow
Zeit |
Grundpreise
je Übernachtung für bis zu 4 Personen |
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06.01. - 21.03. |
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Frühjahr 21.03. - 01.05. |
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Frühling 01.05. - 01.06. |
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Frühsommer 01.06. - 01.07. |
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Sommer 01.07. - 01.09. |
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Spätsommer 01.09. - 01.10. |
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Herbst 01.10. - 01.11. |
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Winter 01.11. - 21.12. |
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21.12. - 06.01. |
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jede weitere Person (max.2) | €
10,00 pro
Übernachtung |
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Kaution | €
100,00 |
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Mindestbuchungsdauer |
7 Übernacht. (Sommer 1.7.-1.9.) |
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5 Übernacht. (restliche Zeit) |
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Kurtaxe | vom 1.5. - 30.9. d.J. 2,-- € pro Tag, ermäßigt 1,50 €; restliche Zeit 1,50€, ermäßigt 1,-- €, Kinder unter 12 Jahre frei gem. Gemeindeabgabenverordnung |
Die o.g. Preise sind inkl. Endreinigung, Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung und zzgl. der o.g. Kurtaxe. Bettwäsche und Handtücher bringen Sie bitte mit. Ein Bettwäsche- und Handtuchpaket kann über unseren Partner TP Rügen gegen Aufpreis gestellt werden und kann auch noch vor Ort ausgeliehen werden. Eine Anzahlung in Höhe von 20% ist nach der Buchung zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Ankunft zu zahlen. Nichtraucherhaus. Haustiere sind mit Rücksicht auf andere Gäste leider nicht erlaubt. Anreise: ab 16.00 Uhr, Abreise: bis 10.00 Uhr |
Buchen
Anfragen sind per Email
möglich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an unseren Partner TP Rügen, der sich um die gesamte
Abwicklung der Buchung und die Betreuung unserer Gäste kümmert
Touristik
Paradies Rügen
Allgemeine Geschäftsbedingungen -AGB- Rügenhaus-Polchow
1. Abschluss des
Mietvertrages
Eine Buchung kann mündlich, fernmündlich oder
schriftlich erfolgen. Der Mietvertrag wird erst gültig, wenn er vom Mieter und
vom Vermieter – verteten durch Touristik Paradies Rügen (nachfolgend TPR genannt)-
unterschrieben vorliegt.
2. Saisonzeiten,
Preise, Zusatzleistungen und Zahlungsbedingungen
Die Mietpreise sind
nach Saisonzeiten festgelegt. Weitere Informationen zu den Mietpreisen, wie zu
den gesetzlichen Feiertagen, werden den Preisinformationen, siehe unserer
Internetseite, entnommen. Im Mietpreis nicht enthalten sind die Preise für die
Buchung, Bearbeitung, die ortsübliche Kurtaxe sowie Bettwäsche und Handtücher.
Wäschepakete können vor Ort oder Voranmeldung, gegen Gebühr ausgeliehen werden.
Der Mietpreis für die Mietdauer (abzgl. d. geleisteten Anzahlung) der
Ferienunterkunft sowie alle weiteren anfallenden Kosten sind vom Mieter
spätestens am Anreisetag/ Schlüsselübergabe in voller Gesamthöhe an den
Vermieter bar zu entrichten.
3. Zu
hinterlegende Kaution von Ferienobjekten
Ist eine Kaution zum
Mietobjekt zu hinterlegen, ist diese spätestens am Anreisetag/ Schlüsselübergabe
bar zu entrichten. Die Bankverbindung des Mieters wird beim TPR hinterlegt.
Wurde das Mietobjekt ohne Schäden, Verluste verlassen erfolgt die
Rücküberweisung der Kaution spätestens 5 Werktage nach Abreise.
4. Bezug des
Mietobjektes
Die Ankunftszeit am Anreisetag liegt zwischen 16:00 und 18:00
Uhr. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, so
informieren Sie uns bitte rechtzeitig telefonisch (038302 2846). Am Abreisetag
müssen die Wohnungen im ordentlichen Zustand (Hausordnung liegt in jeder
Unterkunft aus) bis spätestens 10:00
Uhr vormittags vollständig
geräumt werden, es sei denn, Sie vereinbaren einvernehmlich mit dem TPR
eine andere Regelung. Die Mitarbeiter des TPR haben das Recht, am Abreisetag
eine Kontrolle und Abnahme des Mietobjektes durchzuführen.
5. Personenzahl
Die vertraglich festgelegte Zahl der Feriengäste, die die Unterkunft laut
Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des TPR nicht überschritten
werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars u. a.
auch bei Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder
anderen Gründen kann der TPR den Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos
kündigen. Eine entsprechende Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das
Mietobjekt anderweitig vermietet wird.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die ordentliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das
Inventar und für eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden entstandene Schäden.
Während der Mietzeit verursachte Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am
Inventar hat der Mieter zu ersetzen bzw. umgehend zu melden, es sei denn, er
weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an den Schäden kein
Verschulden trifft.
7. Rücktritt des
Mieters
Rücktritte bzw. Umbuchungen müssen in jedem Fall immer
schriftlich erfolgen. Die Stornierungskosten betragen bei Kündigungen von 50 bis
30 Tagen vor Mietbeginn 50% vom Mietpreis. Bei Kündigungen ab 30 Tagen vor
Mietbeginn sind es 80% vom Mietpreis, bei Nichtanreise ist der gesamte Betrag zu
zahlen. Bei Rücktritten oder Umbuchungen entsteht in jedem Fall zusätzlich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,-. Wir empfehlen unseren Gästen eine
entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
8. Pflichten des TPR
Die Pflichten des TPR bzw. dem Eigentümer des Objektes, ist es die
vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes. Mängel oder
Reklamationen bezüglich der Unterkunft können nur beim TPR angezeigt werden. Die
Endreinigung erfolgt ebenfalls durch den TPR.
9. Gerichtsstand &
Gerichtsort
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.